BSG: Anpassung des Mitgliedsbeitrages und Zukunft des Betriebssports

Die BSG blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2025 zurück und bedankt sich bei allen Mitgliedern für ihre Teilnahme an unserem Sportangebot. Ein besonderer Dank gilt unseren Spartenleiterinnen und Spartenleitern, ohne deren ehrenamtliches Engagement die Ausübung dieser Sportarten nicht möglich wäre. Im neuen Jahr, dem 90-jährigen Fortbestehen der BSG, stehen jedoch einige Herausforderungen an, die wir gemeinsam als Team Münster angehen können!

Anpassung des Mitgliedsbeitrages

Mit dem beigefügten Schreiben, das alle Mitglieder auch postalisch erhalten, möchte die BSG auf die Anpassung des monatlichen Mitgliedsbeitrags und die Mitgliederversammlung 2026 hinweisen. Die Anpassung des Mitgliedsbeitrags von 1,80 Euro auf 3,00 Euro monatlich wurde in der Mitgliederversammlung 2025 beschlossen und dient nach über 12 Jahren ohne Preisanpassung der langfristigen Finanzierung unseres Sportangebots.

90 Jahre BSG Stadtwerke Münster: Begeistert Euch für den Betriebssport!

Im kommenden Jahr feiert die BSG ihr 90-jähriges Bestehen. Zwar ist die BSG Stadtwerke Münster mit über 500 Mitgliedern stark aufgestellt, ein gesellschaftlicher Wandel und konkurrierende Angebote erschweren den Erhalt bestehender oder die Etablierung neuer (Mannschafts-)Sportarten. Daher sind wir jeder und jedem dankbar, wenn ihr Interessierte Kolleginnen und Kollegen, Familie und Freunde für unser Sportangebot begeistern würdet. Auch Externe können an unserem Angebot teilnehmen.

Zukunft der BSG: Mitgliederversammlung und Neuwahl des Vorstandes

Mit der Mitgliederversammlung am 26. März 2026 und den damit verbundenen Wahlen des Vorstandes sollen auch die Weichen für die nächsten Jahre des Fortbestehens der BSG gestellt werden.

Für die kommenden Wahl suchen wir neue Vorstandsmitglieder, welche mit neuen Ideen und Begeisterung die BSG bei den Stadtwerken Münster vertreten. Der bisherige Vorstand kann aus verschiedenen Gründen nicht weitermachen, weshalb wir dem Schreiben eine Übersicht unserer Tätigkeiten aufgeführt haben. 

Selbstverständlich lassen sich die Aufgaben auch auf weitere Köpfe verteilen. Die Übernahme eines Vorstandsposten ist keine dauerhafte Verpflichtung, sondern bis zur Neuwahl über die Satzung auf 2 Jahre begrenzt.

Rückfragen zu unseren Tätigkeiten beantworten wir euch gerne bilateral oder in einem gemeinsamen Termin. Weitere Information könnt ihr dem Schreiben entnehmen.

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen schöne, besinnliche Weihnachtstage und einen guten Rutsch!